Über uns


Langjährige Erfahrung und meine Leidenschaft für den Beruf machen mich, Michael Kienzle, und mein Team zum kompetenten Ansprechpartner für den Kauf, den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie. Meine in der Ausbildung zum Immobilienkaufmann mit Qualifikation Dipl.Vertriebsfachmann erworbenen Kenntnisse werden durch reichliche Berufserfahrung ergänzt. 

Meine beruflichen Ziele


Meine beruflichen Ziele sehe ich in der partnerschaftlichen, kompetenten Beratung meiner Kunden. Meinen Beruf sehe ich als Dienst am Kunden. Darunter verstehe ich die Unterstützung bei schwierigen Entscheidungen durch eine vollständige und qualifizierte Informationsbeschaffung, das Aufzeigen von Perspektiven und die Entlastung von vielen, oft zeitraubenden, Vorgängen.

 

Unser umfänglicher Service macht die Vorgänge rund um den Kauf und Verkauf oder die Vermietung von Immobilien transparent und nimmt Ihnen den Charakter einer Belastung. 

 

Immobilienmakler ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Ich verfüge über die Zulassung nach § 34 c der Gewerbeordnung. Diese wurde mir erteilt aufgrund eines positiv abgeschlossenen behördlichen Zulassungsverfahrens, in dem meine persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit als (Immobiliekaufmann) überprüft wurde. 


Ihre Vorteile


 

 

 

  • zuverlässige Erreichbarkeit
  • hohe Flexibilität
  • immer ausreichend Zeit für Ihre Anliegen
  • objektive Einschätzungen
  • und unermüdlichen Einsatz

Ratgeber


Die Maklergebühren, die bei einer Vermietung entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Auch im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf können Aufwendungen steuerliche Effekte haben. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema. Ein leidiges und teures Thema ist die Grunderwerbssteuer. Wer ein Grundstück kauft, versteuert nur den Kaufpreis. 

Kauft man ein bebautes Grundstück, unterliegt stets der gesamte Kaufpreis der Grunderwerbssteuer. Kauft man Baugrund und bebaut ihn dann in eigener Regie, prüft das Finanzamt, ob der Grundstücksverkäufer und die bauausführende Firma wirtschaftlich verbunden sind: in diesem Fall unterliegen auch die Baukosten der Grunderwerbssteuer!